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Mit dem ersten iPhone begann 2007 der Siegeszug der Smartphones. Der Erfolg ermutigte viele Handyhersteller, ebenfalls in diesen gewinnträchtigen Markt einzusteigen. Was Smartphones für viele Nutzer so interessant macht, ist die Möglichkeit, Apps auf ihr Mobiltelefon herunterladen zu können. Das können Spiele oder Dienstprogramme sein. Allerdings müssen die Apps für das jeweilige Betriebssystem des Smartphones geeignet sein, denn sie sind immer nur für ein bestimmtes Betriebssystem entwickelt und können nicht auf ein anderes übertragen werden. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass nur wenige Apps zur Verfügung stehen. Es gibt natürlich Betriebssysteme, die nur auf Smartphones eines bestimmten Herstellers zugeschnitten sind, wie iOs für das iPhone von Apple. Andere, wie zum Beispiel Android, können übergreifend eingesetzt werden.

 

Android arbeitet quelloffen auf der Grundlage von Linux und findet seit 2008 bei Smartphones Anwendung. Mittlerweile hat es sich auf dem Markt etabliert und ist bei den Nutzern beliebt. So überrascht es nicht, dass Firmeninhaber Google Ende des Jahres 2011 einen App Rekord an verfügbaren Anwendungen verkünden konnte und für 2012 erwartet, den Konkurrenten Apple bei der Anzahl der App-Downloads zu überholen. Das liegt zum einen sicherlich daran, dass der Anteil der mit Android ausgestatteten Smartphones kontinuierlich steigt. Und: 80% aller Android Apps sind kostenlos erhältlich, was es vielleicht dem einen oder anderen Käufer leicht gemacht hat, sich für ein Android-Smartphone zu entscheiden. Umgekehrt machen es die umfangreichen Verbreitungsmöglichkeiten für App-Entwickler interessant, mit Android zu arbeiten. Es kann also durchaus damit gerechnet werden, dass dieser Bereich noch weiter wachsen wird.

Kreditkarten © Ioana Davies (Drutu) - Fotolia.com

Kreditkarten © Ioana Davies (Drutu) - Fotolia.com

Bei einem Hackerangriff der extremistischen saudi-arabischen Hackergruppe Group-XP wurden laut Nachrichtenagentur Reuters rund 14.000 gültige Datensätze von israelischen Kreditkarten entwendet.

Die Hackergruppe selbst erklärte 1 Tag zuvor noch, dass es Daten von insgesamt 400.000 israelischen Kreditkarten wären. Dies ist aber einer veröffentlichten Dateigröße von rund 30 Megabyte ziemlich unwahrscheinlich.

Die Hacker erbeuteten die Daten bei einem Einbruch in die Datenbanken der israelischen Sport-Website One. Ein Hacker der Gruppe rief jetzt öffentlich auf: “Genießt es, euch Sachen zu kaufen”. Seine Gruppe soll mit den Kartendaten bereits Spezial-Software für Hackerangriffe damit gekauft und diverse Web-Dienste bezahlt haben.

In der Gruppe sollen alle Hacker Wahabiten sein, Anhänger einer besonders konservativen sunnitischen Glaubensrichtung,welche in Saudi-Arabien quasi Staatsreligion ist.

Der Hacker Namens oxOmar prahlte außerdem damit, dass es “ein großer Spaß werde zuzusehen, wie sich 400.000 Leute vor israelischen Banken und Kreditkartenunternehmen versammeln”. Und er prophezeit:” Israelische Kreditkarten werden ebenso wenig vertrauenswürdig werden wie es nigerianische schon jetzt sind.”

Die betroffenen Kreditkartenfirmen beruhigten jedoch die Kunden damit, dass die gestohlenen Karten bereits gesperrt seien und das Kunden,mit deren Karten unrechtmäßig bezahlt worden ist, ihr Geld zurückerhalten.

Hacker oxOmar droht aber inzwischen mit weiteren Angriffen. Dabei wolle er die Kreditkartendaten von einer Million Israelis veröffentlichen. Auch die Sozialversicherungsnummern von einer Million Israelis habe er schon gesammelt, er wolle diese aber nur peu a peu veröffentlichen, um die Reaktionen zu genießen.

EU-Datenabkommen mit USA

Geschrieben von Das Online Team in der Kategorie: Datenschutz - (0 Kommentare)
© Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

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Es scheint fast so, als wolle die Europäische Union mit allen Mitteln das zuletzt stark gelittene Verhältnis zu den USA möglichst schnell wieder normalisieren. Zuletzt kritisierte die USA die Finanzpolitik der EU, was das ohnehin schon angespannte Verhältnis weiter verschärfte. Obwohl sich die Vereinigten Staaten im Bereich der Finanzpolitik auch nicht mit Ruhm bekleckern, scheint die Union den “Streit” vergessen zu haben und ist beim Thema Weitergabe europäischer Fluggastdaten eingeknickt. So haben die EU-Innenminister das umstrittende Abkommen in den USA zugestimmt. Mit diesem Abkommen sind die Fluggesellschaften in Zukunft verfplichtet 19 Datenangaben darunter Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die Staaten einreisen will, weiterzugeben. Der amerikanische Geheimdienst CIA soll dadurch die Möglichkeit bekommen, nach Terroristen und Schwerverbrechern zu suchen. Datenschützer sehen das Datenabkommen überaus kritisch. Vor allem die sehr lange Speicherzeit von 15 Jahren sei nicht verhältnismäßig und könnte so auch in Deutschland für Diskussionsbedarf sorgen. So wurde durch das Bundesverfassungsgericht schon 2010 gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung geurteilt, wodurch die Speicherung persönlicher Daten ohne aktuellen Anlass unterbunden werden sollen. Aus diesem Grund enthielt sich Deutschland bei der Abstimmung über das Abkommen. Dennoch erwartet der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) durch das US-EU-Abkommen keine rechtlichen Probleme für Deutschland. Kritiker sehen sehen das deutlich anders. zu denen gehört auch das Europäische Parlament, dass dem Datenabkommen noch zustimmen muss und dadurch noch die Möglichkeit hat es zu kippen. Schon wurde das EU-Parlament zum Spielverderber: 2010 stimmte es im ersten Anlauf gegen die Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA (Swift-Abkommen). Ob das Parlament sich auch dieses Mal gegen die getroffenen Entscheidung stellen wird, muss indes bezweifelt werden. In einer zweiten Abstimmung und auf Druck des Ministerrates stimmte das Parlament für das umstrittende Swift-Abkommen. So wird es wieder erwartet.

 

© kbuntu - Fotolia.com

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Facebook hat zwei Jahre lang mit der US-Handelsbörse FTC über den Schutz von Privatsphäre vehandelt. Jetzt macht das Social-Media-Unternehmen endlich Zugeständnisse beim Datenschutz. Der ausschlaggebende Faktor ist wohl der geplante Börsengang. 
Facebook wurde im Dezember 2009 “Täuschung der Nutzer” vorgeworfen. Ein Bündnis von zehn Datenschutzinitiativen, unter ihnen das Electronic Privacy Information Center (Epic), hatte sich bei der US-Handelskommission über Änderungen der Facebook-Einstellungen beschwert. Diese Änderungen beinhalteten die Möglichkeit, persönliche Statusmeldungen für alle sichtbar zu machen. Damit hat das Unternehmen auf die zunehmende Bedeutung von Twitter reagiert, wo alle “Tweets” öffentlich sind. 
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, habe sich Facebook nun bereit erklärt, künftig alle Nutzer zu fragen, sollten “grundlegende rückwirkende Änderungen” geplant sein. Ausserdem unterwirft sich das Unternehmen in der nun geplanten Regelung für die kommenden 20 Jahre einer unabhängigen Prüfung seiner Datenschutzstandards und hat sich dazu bereit erklärt, privat veröffentlichte Informationen nicht weiter zu verteilen. Das ist allerdings bisher sowieso problemlos möglich, was diese Beschränkung etwas sinnlos scheinen lässt. Um diese Vereinbarung wirksam zu machen, muss sie noch von der FTC gebilligt werden. 
Die Gründe für den Sinneswandel von Facebook finden sich wohl in dem geplanten Börsengang. Die New York Times zitiert Jeff Chester, den Leiter des Center for Digital Democracy: das Netzwerk müsse die Bedenken der Datenschützer in den USA und Europa ausräumen, bevor es an die Börse gehen könne. Allerdings glaube er nicht, dass die Zugeständnisse an die FTC dazu ausreichen. “Es muss sich erst noch zeigen, ob die nun vereinbarten Änderungen den Nutzern wirklich Kontrolle über ihre Daten geben.”

Facebook sucht sich einflussreiche Lobbyisten aus der Politik, die laut Kritikern Datenschutzverschärfungen verzögern sollen. Richard Allan, Facebooks oberster europäischer Lobbyist, sagte: “Wir wollen nicht, dass User das Web 2.0 nur eingeschränkt nutzen können, weil ihnen rechtliche Bedingungen übergestülpt werden.” Dies war eine Antwort auf einen Vortrag von Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, als Allan zu Gast im Deutschen Bundestag war. Im Grunde hat er damit die Aussage getroffen, dass die Möglichkeiten von Facebook nicht vom Datenschutz eingeschränkt werden sollen. Auch die ehemalige SPD-Europaabgeordnete Eva Maria Kirschsieper arbeitet bereits seit dem Frühjahr als Facebook-Lobbyistin in Berlin. In Brüssel verstärkt ihre Kollegin Erika Mann den Konzern. Wie Allan ist sie sehr erfahren und kompetent. Kirschspier ist deutlich jünger und hat weniger Erfahrung, deshalb soll ihr in Berlin offenbar ein älterer Kollege zur Seite gestellt werden, “der auf Ministerebene sprechen kann”. Trotz der personellen Veränderungen will Facebook nicht von einer Lobby-Offensive sprechen. Tina Kulow, Pressesprecherin von Facebook in Deutschland, betont, dass ihr Unternehmen im Vergleich zu anderen Branchen sehr viel weniger Mitarbeiter in Public-Policy- und Öffentlichkeitsarbeit beschäftige, was auch Europaabgeordnete bestätigen.

In Brüssel ist die Datenschutzreform indes ein großes Thema. Doch dass das Netzwerk jetzt seine Kommunikation verändert, überrascht nicht. Das Unternehmen steht unter Druck. (“Nun ist Facebook aber aufgewacht, was Lobbyarbeit angeht,” sagt eine Mitarbeiterin aus Kreisen des Innen- und Rechtsausschusses.) In Deutschland soll nämlich gerichtlich geklärt werden, ob die Datensammlung über die “Like”-Funktion rechtens ist. 

Einige sehen Facebooks neue Gesprächs-Taktik als Versuch, für das Unternehmen schädliche Entwicklungen zu verzögern. Einen Beweis dafür liefern die Verhandlungen über die Gesichtserkennung, die sich über fünf Monate hingezogen haben, aber kein Ergebnis zur Folge hatten.

© Mircea Maties - Fotolia.com

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Bei Youtube wurden vor ein paar Monaten diverse Szenen aus dem Film “Werner Eiskalt” hochgeladen. Dies verstößt natürlich gegen die Urheberrechte und somit musste sich der Verantwortliche auf eine gewisse Strafe gefasst machen. Jedoch ist Youtube nicht dazu verpflichtet die Daten von Nutzern herauszugeben, außer es ist per Gerichtsbeschluss festgelegt. So ließ es sich der Filmverleih “Constantin” natürlich nicht nehmen und wollte per Gerichtsbeschluss die Herausgabe der Daten erzwingen. In der ersten Distanz waren sie jedoch gescheitert, sodass sie Berufung einlegten.

Nun kam das Urteil des Oberlandsgericht München heraus und bestätigte das Urteil. Als Begründung wurde geliefert, dass es sich zwar ganz klar um eine Verletzung des Urheberrechts handele und das dies auch gar nicht diskutiert werden müsse. Jedoch sind Internetplattformen zur Herausgabe von Nutzerdaten nur verpflichtet, wenn der “Täter” dieses Material zu gewerblichen bzw. kommerziellen Zwecken genutzt hat. Dies war jedoch ganz klar nicht der Fall, da Youtube eine kostenlose und öffentliche Plattform ist.

So wird der Täter wahrscheinlich ohne Konsequenzen davon kommen. Für das Urheberrecht ist das natürlich ein Schlag ins Gesicht, da es bedeutet, dass man auf Youtube theoretisch urheberrechtlich geschützte Dinge hochladen darf da ein niemand belangen kann, da man anonym ist. Der einzige der Daten wie in etwa die IP-Adresse besitzt ist Youtube.

Natürlich hat Youtube sofort auf Anfrage des Filmverleihs “Constantin” das Szenen herausgenommen und gelöscht. Aber mit Sicherheit ist es ihnen nicht genug. So darf man nun abwarten, ob die Sache zu den Akten gelegt wird, oder ob der Filmverleih versuchen wird weiter vorzugehen um an die Daten des Nutzers zu kommen.

 

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ist immernoch nicht vom Tisch und wird ständig neu belebt. Sowohl in der SPD, als auch in der CDU ist es ein sehr kontrovers diskutiertes Thema, welches sie intern spaltet. 2010 wurde das Verfahren im März vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Doch die EU-Richtlinie besteht weiterhin. Der Arbeitskreis CDU-Netzpolitik veröffentlichte eine Pro-und Contraliste zum Thema. Ein Gegenargument ist in der dort aufgeführten Frage zu sehen, ob der Staat die Telekommunikationsdaten aller Bürger_innen speichern sollte, nur weil es im Einzelfall zur Aufklärung einer Straftat nützen könnte. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren beschränkt und unter Auflagen zugelassen, aber damit lasse sich nicht legitimieren, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten voll ausschöpfe. Das ist eine Wendung innerhalb der CDU, die sich sonst einstimmig für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte.

Nun gibt es aus der Partei auch den neuen Begriff der “Mindestdatenspeicherung”. Die Pro-Seite der CDU-Netzpolitik beharrt darauf, dass eine Mindestspeicherung von Telekommunikationsdaten vor allem zur Bekämpfung von Internetkriminalität und organisierter Kriminalität unentbehrlich sei.

So wie es jetzt in der CDU Gegner gibt, melden sich in der SPD nun mehr Befürworter. Dort gibt es den Vorschlag einer Vorratsdatenspeicherung mit verkürzerter Mindestspeicherzeit von 3 Monaten. Das wird auch vom Innenministerium und vom Bundeskriminalamt unterstützt. 2007 hatte die SPD in der großen Koalition der Vorratdatenspeicherung schon zugestimmt. Allerdings mit einer von 26 Abgeordneten eingereichten zusatzerklärung über politische und verfassungsrechtliche Bedenken.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist allerdings klare Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung. Als Justizministerin wär sie aber für ein entsprechendes Gesetz zuständig. Nun fordet auch die EU klare Worte und hat Deutschland ein Ultimatum gesetzt, innerhalb von zwei Monaten ein entsprechendes Gesetzt fertig zu stellen. Bei Nichterfüllung müsste das Justizministerium Strafe zahlen. Denn schließlich geht es darum eine EU-weite Richtlinie umzusetzen. Allerdings soll diese derzeit auch überarbeitet werden und dabei wird auch die Mindestspeicherdauer auf drei Monate zu verkürzen.

Bangalore ist die aufsteigende indische Metropole schlechthin. So ist sie mittlerweile nach Dehli und Mumbai die drittgrößte Stadt Indiens und alles andere als indisch. So hat man wenn man an Indien denkt doch etwas die Vorstellung von verehrten Kühen auf den Straßen, eventuellen Slums und Schlaglöchern in den Straßen. Jedoch ist Bangalore da völlig “unindisch”. So reiht sich hier ein Neuwagen hinter dem nächsten und die Häuser sind modern und hoch.

In den letzten Jahren ist die Stadt zu dem IT-Zentrum des Landes aufgestiegen. Das hatte vor allem erst einmal damit zu tun, dass die Mieten dort um einiges billiger waren als in den anderen Metropolen. Zum anderen werden fleißig Fördergelder von Seiten der Regierung in die Stadt gepumpt, da es immer der Plan war aus ihr eine Großstadt der Kommunikation zu machen.

So können die Menschen dort von eigentlich überall auf W-LAN zugreifen und kostenlos im Internet surfen. Selbst in den Bahnhöfen und dazugehörigen Bahnen gibt es W-LAN bzw. internetfähige On-Board-Computer. Selbst die Busse zum Flughafen haben Displays in der Rückenlehne mit denen man mal schnell sein Facebook-Profil checken kann.

Jedoch muss man auch dazu sagen, dass nicht das komplette Internet von Seiten der Regierung kommt. So kann man bei sich zu Hause einfach mal auf WLAN Suche gehen. Während man in Deutschland alle Netze der Nachbarn entdeckt und diese selbstverständlich verschlüsselt sind, so ist das in Indien anders. Dort findet man mindestens genauso viele Netzwerke, jedoch ist auch mindestens die Hälfte davon unverschlüsselt, sodass jeder über jedes Netzwerk online gehen kann. Dies mag für einen Deutschen zwar leichtsinnig und riskant klingen, da man keine Kontrolle über sein Netzwerk hat, jedoch gehört es in Bangalore zur Tagesordnung. Das wird unter anderem auch daran liegen, dass dort Dinge wie Klagen und Anzeigen wegen illegaler Downloads so gut wie nicht verbreitet sind und sich somit niemand Sorgen machen muss, dass über das eigene Netzwerk etwas illegales geladen wird.

Stiftung Datenschutz

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© Thomas Jansa - Fotolia.com

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Die Gründung der Stiftung Datenschutz für mehr Sicherheit im Internet wurde nun durch die Bundesregierung auf das Jahr 2012 verschoben. Diese Stiftung soll unter anderem dazu eingesetzt werden, Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich des Datenschutzes zu überprüfen.
Den Start hierfür hatte man von Seiten des Bundesinnenministers Friedrich und der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP anfangs für 2011 angekündigt. Doch die Abstimmung des Satzungsentwurfs in den entsprechenden Ressorts sind nach neuesten Aussagen noch nicht endgültig vollbracht. Demnach können die erforderlich Vorarbeiten erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden.

Noch ist unklar, wo der der Sitz der Stiftung liegen wird. Zwar sei Leipzig auch nach Meinung Friedrichs ein Zentrum des aufstrebenden IT-Sektors in Sachsen, das als Standort geeignet wäre, doch sind auch andere Standorte im Gespräch.

Auch ist man sich noch nicht einig, wie genau die Stiftung im finanziellen und personellen Bereich ausgestattet werden soll. Hier besteht noch Abstimmungsbedarf, da der Bundeshaushalt zunächst nicht mehr als zehn Millionen Euro als Gründungskapital zur Verfügung stellt. Während man sich auf einigen Seiten noch auf weitere Abstimmungen verlässt, plädiert das Bundesinnenministerium dafür, diese Summe nicht mehr zu verändern, da die Stiftung ihre Arbeit vorrangig aus den Zinseinnahmen finanzieren werde. Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar dagegen setzt sich derzeit für eine bessere finanzielle Grundlage durch den Bund ein. Er betont, die Stiftung wäre auf weitere jährliche Zuwendungen angewiesen, da es sich bei der geplanten Summe schließlich nur um ein Stiftungskapital handele. Außerdem müsse man verstärkt darauf achten, die Unabhängigkeit der Stiftung zu bewahren, wenn man auf die Möglichkeit der Gelder durch Unternehmen und Privatpersonen zurückgreife.

Laut Leutheusser-Schnarrenberger sei der geplante Start der Stiftung schon im ersten Quartal des kommenden Jahres möglich, dafür will sie sich nachdrücklich einsetzen.

© kebox - Fotolia.com

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Am vergangenen Wochenende waren die Seiten von vielen offiziellen israelischen Ämtern und Regierungseinrichtungen offline, auch die des Mossad. Kurz zuvor hatten Online-Aktivisten eine Attacke angekündigt. Die Regierung lässt verlauten, dass ein technischer Fehler für den Absturz Auslöser gewesen wäre. Ist das die Wahrheit oder handelt es sich um eine erneut geglückte Hacker-Attacke?

Am Samstag erschien ein Video der Hacker-Truppe “Anonymous MMV” im Internet: Darin kritisieren sie vor allem Israels Blockade der Hilfslieferungen in den Gaza-Streifen. Erst einen Tag zuvor hatte die israelische Marine erneut zwei Schiffe mit palästiniensischen Aktivisten abgefangen, die sich im Gebiet des von Israel abgeriegelten Gaza-Streifens befanden. Die Macher des Videos sehen das als eine Verletzung internationaler Seerechte, die Israel auf eine Stufe mit Piraten stellt. Wenn Israel weiterhin humanitäre Hilfslieferungen für die Bevölkerung im Gaza-Streifen blockiere, so die anonyme Hacker-Gruppe, hätten sie keine andere Wahl, als ab und an zurückzuschlagen.

Shai Blitzblau, Chef des Unternehmens, der die Server-Ausfälle überprüfen soll, stimmt theoretisch zu, dass es sich um einen Hacker-Angriff gehandelt haben könnte. Rein praktisch hätte er dafür aber keinerlei Anzeichen entdecken können. Dass die Seiten der Armee, mehrerer Ministerien und sogar der israelischen Geheimdienste Mossad und Schin Bet für mehre Stunden vom Netz gingen, hat nach Blitzblaus Untersuchungen also eher wirklich mit einem technischen Fehler zu tun. Hacker-Angriffe hinterlassen meist Anzeichen und zeigen bestimme Charakteristika, die bei den Vorfällen des letzten Wochenendes in Israel nicht auftauchten, so Blitzblau.

Vom Ausfall verschont blieb hingegen die Webseite des israelischen Verteidgungsminsteriums. Das hat damit zu tun, dass diese Seiten unabhängig von allen anderen Web-Angeboten des israelischen Staates betrieben und zusätzlich geschützt werden. Denn jeden Tag soll es rund 80.000 Angriffsversuche auf das virtuelle Verteidigungsministerium geben.